Ich vertrete Sie und ihre interessen


Ich biete Ihnen meine Unterstützung in folgenden Tätigkeitsbereichen an:

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Mietrecht


Worin kann meine Unterstützung für Sie bestehen?

  • in einem Beratungsgespräch
  • in einem schriftlichen Gutachten
  • in der Ausgestaltung eines Vertrags
  • in Ihrer außergerichtlichen Vertretung
  • in Ihrer gerichtlichen Vertretung
  • in der Durchführung von Absprachen mit gegnerischen Parteien, Arbeitgebern, Behörden und Versicherungen
  • in der Abstimmung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • in der Unterstützung bei der Stellung Ihres Antrags auf Prozeßkostenhilfe


Was passiert in einem ersten fundierten Gespräch?

  • Sie schildern mir Ihr Anliegen.
  • Wir besprechen Ihren Sachverhalt.
  • Wir gehen gemeinsam die für Ihren Fall maßgeblichen Unterlagen durch (Schreiben Arbeitgeber, Arbeitsverträge,
    Bußgeldbescheide, Mietverträge, Vermieterschreiben, Klageschriften u.a.m.).
  • Sie erhalten von mir eine erste Einschätzung zu den Ihrem Fall zugrunde liegenden Tatbeständen und möglicher Rechtsfolgen.
  • Wir besprechen, ob für Sie eine außergerichtlichtliche oder eine gerichtliche Auseinandersetzung Sinn macht.
  • Wir besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.
  • Wir vereinbaren eine Vergütung.
  • Sie erteilen mir ein Mandat.


Was sind für mich Voraussetzungen für die Annahme Ihres Mandats?

  • Eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.
  • Eine realistische Aussicht auf Erfolg. Sollte Ihr Anliegen nach meiner Beurteilung in keiner Weise durchsetzbar sein,
    werde ich Sie hierauf hinweisen und Ihr Mandat zur Vermeidung unnötiger Kosten auf Ihrer Seite nicht annehmen.


Wo kann ich Sie gerichtlich vertreten?

  • Vor den Amtsgerichten
  • Vor den Landgerichten
  • Vor den Oberlandesgerichten
  • Bundesweit

Für mich als Rechtsanwalt sind die Grundsätze der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) sowie
die anwaltlichen Verpflichtungen aus den §§ 43 und 43a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) bindend.

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